Wenn der Haushalts- und Finanzausschuss des NRW-Landtags schonmal zu Gast im Landschaftsverband Rheinland ist, dann muss man die Gelegenheit auch nutzen, um auf die schwierigen finanzielle Rahmenbedingungen des Verbands und der Kommunen aufmerksam zu machen – und das tat Dr. Ralph Elster dann auch in seinem Grußwort.
„Ohne mehr Unterstützung des Landes ist eine angemessene Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben durch den LVR zumindest gefährdet“, betonte der Vorsitzende des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Landschaftsversammlung. Und das wäre fatal. Denn der LVR erbringe für die Menschen im Rheinland mit mehr als 90 Prozent seiner Aufwendungen in der Höhe von 4,5 Mrd. Euro im Wesentlichen Sozial- und Gesundheitsleistungen. „Eine Unterfinanzierung des LVR hätte selbstredend eine erhebliche gesellschaftliche Relevanz“, betonte Dr. Ralph Elster, der auch Kölner Bürgermeister ist. Aufgaben, die von Bund und Land an den LVR übertragen werden, müssten dem Konnexitätsprinzip genauso folgen, wie Aufgaben, die unmittelbar an Kommunen delegiert werden.
Denn die finanziellen Rahmenbedingungen haben sich eklatant verändert. „Im aktuell eingebrachten Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 steigen die geplanten Erträge und Aufwendungen auf fast fünf Milliarden Euro an“, berichtet der LVR-Haushaltsexperte Dr. Ralph Elster. Der Grund für die starke Ausweitung des Haushaltes sei insbesondere in der Eingliederungshilfe und dem Bundesteilhabegesetz zu suchen, dessen vierte und letzte Stufe im Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist.
LVR muss erstmals seit fünf Jahren mit einer Erhöhung des Umlagesatzes planen
Das Problem dabei ist die Finanzierung. Denn der rein kommunal finanzierte Anteil steige von 70 auf nunmehr 73 Prozent, während die Schlüsselzuweisungen des Landes in 2024 absolut sogar um zehn Millionen Euro niedriger veranschlagt werden als noch in 2022. „Eine dreiprozentige Steigerung für unsere Kommunen hört sich zunächst belanglos an“, betont Dr. Ralph Elster. In absoluten Zahlen müssten die Mitgliedskörperschaften im kommenden Jahr allerdings fast 470 Millionen Euro mehr an den LVR abführen als noch vor zwei Jahren, was einer Kostensteigerung von 14,7 Prozent entspreche.
„Damit werden die Kostensteigerungen, die sich mehr oder weniger ausschließlich durch die steigenden Kosten der an den LVR übertragenen Aufgaben ergeben, faktisch vollständig von den Kommunen getragen. Angesichts der schlechten Aussichten bei der Entwicklung kommunaler Haushalte, muss der LVR erstmals seit fünf Jahren mit einer Erhöhung des Umlagesatzes planen, der ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung der Umlage einer jeweiligen Kommune ist. Der Satz soll deutlich von 15,3% im Haushaltsjahr 2023 auf weit über 16%-Punkte hinaus angehoben werden. Der Entwurf geht sogar von 16,95%-Punkten aus“, erläuterte der Vorsitzende des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Landschaftsversammlung.
Gleichwohl übertrage der LVR das Problem fehlender Erträge nicht eins zu eins auf die Kommunen. Unter anderem sei ein LVR-internes Konsolidierungsprogramm aufgelegt worden, das immerhin ein Volumen von 175 Millionen Euro habe und bis 2025 laufe. „Die Einsparungen werden aber nicht ausreichen, den Mehraufwand von 470 Millionen Euro zu decken“, appellierte Dr. Ralph Elster eindrücklich an die Landespolitiker hier gegenzusteuern.
Foto: Landeshaus LVR in Köln-Deutz © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Die Rede im Wortlaut
Liebe Frau Kirsch (Ausschussvors.), Sehr geehrter Herr Minister Dr. Optendrenk, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste.
Wir haben es gerade schon gehört: Der LVR setzt sich zusammen aus 26 Mitgliedskörperschaften, und zwar aus 13 kreisfreien Städten, zwölf Landkreisen und der StädteRegion Aachen. In unserem Einzugsgebiet leben knapp zehn Millionen Menschen. Der Hauptfokus unserer Leistungen sind Sozial-, Schul- und Gesundheitsleistungen für weit mehr als 100.000 Menschen mit Behinderungen für die wir im Rheinland Verantwortung tragen.
Damit solche Leistungen bezahlt werden können, bedarf es zunächst einmal entsprechender Einkünfte. Unser Haushalt sah im Jahr 2022 dafür Erträge von knapp 4,5 Milliarden Euro und Ausgaben in etwa gleicher Höhe vor.
Dabei hat der LVR keine eigene Steuerhoheit, wir sind ein Umlageverband, der sich weitestgehend aus den kommunalen Mitteln der Landschaftsumlage finanziert, die wir von den Städten und Kreisen erheben dürfen, sofern die sonstigen Erträge nicht zur Deckung der Aufwendungen reichen. Über die Landschaftsumlage wurden in 2022 rund 70% der geplanten Erträge erzielt. Vom Land unmittelbar kommen knapp 12% der Gesamterträge in Form von Schlüsselzuweisungen und Zuschüssen hinzu. Kostenerstattungen und Transfererträge steuern dann die restlichen Erträge für den LVR-Haushalt bei.
Mitgliedskörperschaften müssten im kommenden Jahr fast 470 Millionen Euro mehr an den LVR abführen
Im aktuell eingebrachten Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 steigen die geplanten Erträge und Aufwendungen auf fast fünf Mrd. Euro an. Der Grund für die starke Ausweitung des Haushaltes ist insbesondere in der Eingliederungshilfe und dem BTHG zu suchen, dessen vierte und letzte Stufe im Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist.
Auf der Ertragsseite ist die grundlegende Systematik der Einnahmequellen erst einmal gleichgeblieben, die kommunale Umlage und die Schlüsselzuweisungen des Landes machen wiederum den Hauptteil der LVR Planerträge für 2024 aus. Allerdings steigt der rein kommunal finanzierte Anteil von 70% auf nunmehr 73% an, während die Schlüsselzuweisungen des Landes in 2024 absolut sogar um zehn Millionen Euro niedriger veranschlagt werden als noch in 2022. Eine dreiprozentige Steigerung für unsere Kommunen hört sich zunächst belanglos an. Allerdings liegen vor dem Hintergrund eines deutlich gestiegenen Haushaltsvolumens die für 2024 geplanten Aufwendungen des LVR um fast 10% über den Plankosten in 2022. In absoluten Zahlen müssen damit die Mitgliedskörperschaften im kommenden Jahr fast 470 Millionen Euro mehr an den LVR abführen als noch vor zwei Jahren, was einer Kostensteigerung von 14,7% entspricht. Damit werden die Kostensteigerungen, die sich mehr oder weniger ausschließlich durch die steigenden Kosten der an den LVR übertragenen Aufgaben ergeben, faktisch vollständig von den Kommunen getragen.
Schlechte Aussichten bei der Entwicklung kommunaler Haushalte
Angesichts der schlechten Aussichten bei der Entwicklung kommunaler Haushalte, muss der LVR erstmals seit fünf Jahren mit einer Erhöhung des Umlagesatzes planen, der ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung der Umlage einer jeweiligen Kommune ist. Der Satz soll deutlich von 15,3% im Haushaltsjahr 2023 auf weit über 16%-Punkte hinaus angehoben werden. Der Entwurf geht sogar von 16,95%-Punkten aus. Entsprechend erhöht sich dadurch der Anteil an den Umlagegrundlagen, den die Kommunen an den LVR abführen müssen auf eben jene 470 Millionen Euro, obwohl sich die aktuelle Steuerkraft der meisten Kommunen ja wohl eher verhalten entwickeln wird in den nächsten Jahren.
Der LVR überträgt das Problem fehlender Erträge dabei nicht eins zu eins auf die Kommunen. Unter anderem wurde ein LVR-internes Konsolidierungsprogramm aufgelegt, das immerhin ein Volumen von 175 Millionen Euro hat und bis 2025 läuft. Die Einsparungen werden aber nicht ausreichen, den o.g. Mehraufwand von 470 Millionen Euro zu decken.
Weil nun die Erträge des LVR gleichermaßen wie die kommunalen Haushalte Schwankungen unterworfen sind, die sich insbesondere aus der jeweiligen Konjunkturlage ergeben, fordert der LVR auch vor dem Hintergrund der drohenden Steuermindereinnahmen bei der aktuell ja sogar sinkenden Wirtschaftsleitung eine Erhöhung der Schlüsselzuweisung des Landes. Ohne die auskömmliche Anhebung des Verbundsatzes im GFG, ohne mehr Unterstützung des Landes ist eine angemessene Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben zumindest gefährdet.
Der LVR erbringt für die Menschen im Rheinland mit mehr als 90% seiner Aufwendungen in der Höhe von 4,5 Mrd. Euro im Wesentlichen Sozial- und Gesundheitsleistungen die gesetzliche Vorgaben erfüllen. Ein Unterfinanzierung des LVR hätte selbstredend eine erhebliche gesellschaftliche Relevanz.
Aufgaben, die von Bund und Land an den LVR übertragen werden, müssen dem Konnexitätsprinzip genauso folgen, wie Aufgaben, die unmittelbar an Kommunen delegiert werden. Wir haben im LVR mit o.g. Konsolidierungsprogramm oder mit dem großartigen Ambulantisierungsprogramm der vergangenen Jahre und mit der damit einhergehenden Kostenreduzierung bei stationären Leistungen deutlich gemacht, das wir unsere Hausaufgaben zu machen wissen. Bei letzterem sind wir als LVR sogar bundesweit, mit dem Erfolg, dass behinderte Menschen länger zu Hause versorgt werden können und wir gleichzeitig erhebliche Kosten einsparen.
Wir benötigen aber bei immer neuen Aufgaben auch die finanzielle Unterstützung der Gesetzgeber.
Nun möchte ich meinen kurzen Impulsvortrag aber beenden und wünsche Ihnen anschließend gute Beratungen und eine schönen Aufenthalt hier bei uns in Köln.
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